Transportfahrten nach einem Arbeitsunfall

Was tun nach einem Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall kann für Betroffene eine herausfordernde Zeit sein, insbesondere wenn es um die Organisation von Transporten zu medizinischen Terminen oder zur Rehabilitation geht. Hier ist eine ausführliche Beschreibung, wie ein Transportunternehmen in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft als Kostenträger bei einem Arbeitsunfall helfen kann:

Meldung des Arbeitsunfalls

Der Arbeitnehmer meldet den Arbeitsunfall seinem Arbeitgeber und gegebenenfalls auch der zuständigen Berufsgenossenschaft. Dabei werden Details zum Unfallhergang und zu den erlittenen Verletzungen oder Beschwerden angegeben.

Bedarf an Transporten

Wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsunfalls medizinische Termine, Rehabilitationsmaßnahmen oder andere Behandlungen benötigt, kann ein Bedarf an Transporten entstehen, um zu diesen Terminen zu gelangen.

Antragstellung bei der Berufsgenossenschaft

Der Arbeitnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter stellt einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft auf Kostenübernahme für die Transporte. In diesem Antrag werden Informationen zum Arbeitsunfall, zu den medizinischen Terminen und zum Bedarf an Transporten angegeben.

Prüfung des Antrags

Die Berufsgenossenschaft prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme für die Transporte. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die medizinische Notwendigkeit der Transporte und die Verfügbarkeit anderer Transportmöglichkeiten.

Genehmigung der Transporte

Bei positivem Bescheid erteilt die Berufsgenossenschaft die Genehmigung für die Transporte. Diese Genehmigung enthält Informationen wie den Zeitraum der Kostenübernahme, die Art der Transporte (z. B. Krankentransport oder Fahrdienst) und gegebenenfalls spezielle Anforderungen oder Einschränkungen.

Organisation der Transporte

Das Transportunternehmen wird von der Berufsgenossenschaft beauftragt, die benötigten Transporte durchzuführen. Dabei stellt das Transportunternehmen sicher, dass die Fahrzeuge den Bedürfnissen des Patienten entsprechen und der Transport sicher und komfortabel verläuft.

Durchführung der Transporte

Das Transportunternehmen holt den Patienten zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ab und bringt ihn sicher zum Zielort, sei es eine Arztpraxis, eine Rehaklinik oder ein anderes medizinisches Zentrum.

Abrechnung und Dokumentation

Das Transportunternehmen rechnet die durchgeführten Transporte direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Alle Fahrten werden sorgfältig dokumentiert, einschließlich der Abhol- und Ankunftszeiten sowie eventueller Zwischenstopps oder besonderer Anforderungen während der Fahrt.

Insgesamt bietet die Zusammenarbeit zwischen einem Transportunternehmen und der Berufsgenossenschaft als Kostenträger eine wichtige Unterstützung für Arbeitnehmer, die nach einem Arbeitsunfall medizinische Termine oder Rehabilitationsmaßnahmen benötigen. Sie ermöglicht es diesen Personen, die benötigten Transporte zu erhalten, ohne sich um die finanzielle Belastung oder die Organisation kümmern zu müssen.

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